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ZfP
Die Abkürzung ZfP steht für Zerstörungsfreie Prüfung und umfasst alle Prüfverfahren, bei denen die Bauteile nicht beschädigt werden. im Einzelnen sind das die Sichtprüfung (VT), die Eindringprüfung (PT), die Magnetpulverprüfung (MT), die Ultraschallprüfung (UT), die Durchstrahlungsprüfung (RT) und die Thermografie (TT).
Artikel 6
ZfP
Die Abkürzung ZfP steht für Zerstörungsfreie Prüfung und umfasst alle Prüfverfahren, bei denen die Bauteile nicht beschädigt werden. im Einzelnen sind das die Sichtprüfung (VT), die Eindringprüfung (PT), die Magnetpulverprüfung (MT), die Ultraschallprüfung (UT), die Durchstrahlungsprüfung (RT) und die Thermografie (TT).