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Zerstörungsfreie Prüfung
Die Zerstörungsfreie Prüfung (abkürzung: ZfP) umfasst alle Prüfverfahren, bei denen die Bauteile nicht beschädigt werden. im Einzelnen sind das die Sichtprüfung (VT), die Eindringprüfung (PT), die Magnetpulverprüfung (MT), die Ultraschallprüfung (UT), die Durchstrahlungsprüfung (RT) und die Thermografie (TT).
Artikel 32
Zerstörungsfreie Prüfung
Die Zerstörungsfreie Prüfung (abkürzung: ZfP) umfasst alle Prüfverfahren, bei denen die Bauteile nicht beschädigt werden. im Einzelnen sind das die Sichtprüfung (VT), die Eindringprüfung (PT), die Magnetpulverprüfung (MT), die Ultraschallprüfung (UT), die Durchstrahlungsprüfung (RT) und die Thermografie (TT).
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